Verzögerung im Smart-Meter-Rollout: Folgen durch die Rücknahme der Allgemeinverfügung

Vor kurzem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seine Allgemeinverfügung vom 07.02.2020 aufgehoben. Damit fällt die Verpflichtung zur Einhaltung der Rollout-Quote von intelligenten Messsystemen (iMS), die deren Einbau innerhalb einer festgesetzten Frist vorgeschrieben hätte. Nach einem ersten Aufatmen der Unternehmen, die Quote nicht in kürzester Zeit und unter unklaren Bedingungen erreichen zu müssen, kommen nun Fragen auf, die durch das BSI bisher nicht vollumfänglich beantwortet wurden.

Unklarheiten beim Umgang mit intelligenten Messsystemen als Folge

Unternehmen, die bis vor der Rücknahme der Markterklärung weiter ihre Rolloutquote geplant haben, lagern nun Geräte, die nicht mehr zwangsläufig einen Abnehmer finden, da für diese zunächst keine weitere Pflicht zum Einbau gilt. Was mit diesen Geräten nun passieren soll, ist ungeklärt. Damit entsteht auch das Problem, was mit der Zertifizierung der unverbauten Geräte passiert. Solange die Geräte nicht verbaut sind, können auch Zertifikate nicht erneuert werden und Geräte mit abgelaufenen Zertifikaten stehen für den Einbau nicht mehr zur Verfügung.

Auch auf Anschlussnutzerseite kommt unter dem Kostenaspekt ein Problem auf, für das eine Lösung gefunden werden muss. Für verbaute iMS könnte der Messstellenbetreiber höhere Kosten verlangen als für eine verbaute moderne Messeinrichtung (mME). Hierfür fehlt durch die Rücknahme der Allgemeinverfügung nun aber die Rechtsgrundlage, weswegen iMS somit nur als mME abgerechnet werden dürften. Auch wer diese Mehrkosten trägt ist noch offen, denn kritische Kunden könnten erhöhte Zahlungen — zumindest vorübergehend — verweigern.

Unsere Handlungsempfehlung

Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, ob oder wann eine neue rechtssichere Markterklärung, bzw. eine neue Verfügung zur Einbaupflicht im Zusammenhang mit dem GDEW durch das BSI kommen wird.

Wir empfehlen unseren Kunden aktuell den Rollout nicht einzustellen, schwierige Fälle auf Kundenseite gegebenenfalls zu schieben und die Zeit zu nutzen, um weiter an der Stabilisierung der bisher implementierten Prozesse zu arbeiten. Zudem wird eine jetzt anstehende Markterklärung voraussichtlich weitere Anwendungsfälle, insbesondere für Einspeiser, adressieren. Sich darauf vorzubereiten ist ebenfalls sinnvoll.

Gerne diskutieren wir Ihre individuelle Situation und Sicht auf die Thematik direkt mit Ihnen. Unsere Experten aus dem Kompetenzteam intelligente Messsysteme stehen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich herfür bei unserem Ansprechpartner Marc Heirich.

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