Gasumlage erfordert von Stadtwerken zügige Umsetzung

Gasumlage für Energieversorger

Die neue Gasumlage soll einen Kollaps des Energiemarkts verhindern. Doch Expert:innen weisen auf viele ungeklärte Fragen hin. Ob eine Pleitewelle der Stadtwerke damit abgewendet werden kann, wird sich erst beweisen müssen. Zuvor jedoch kann schon heute jeder Energieversorger Vorbereitungen treffen. Welche das sind, beschreiben unsere Expert:innen aus dem Themenbereich Energiemarkt & Handel.

Noch viele Fragen bei Gaslieferanten offen

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es, die Gasumlage sei notwendig: Ohne sie würden Gaslieferanten pleitegehen und unser Energiesystem zusammenbrechen. Den Energieversorgern bereitet die Umlage enormes Kopfzerbrechen, da ihre Weitergabe an die Endverbraucher gesetzlich nicht explizit geregelt ist. Die Möglichkeit der Umlageweitergabe kann ab dem 1. Oktober erfolgen und ist stark von der Vertragsausgestaltung abhängig. Ein enger Zeitplan: Stadtwerke müssen bis dahin für ihre Gaskund:innen die exakten Kenngrößen in den entsprechenden Systemen hinterlegen. Und sie müssen natürlich auch ihre Kund:innen über diese neuen Abrechnungsmodalitäten und die neue Preise korrekt unterrichten.

Preisdruck: Gasumlage zwingt Stadtwerke in Vorleistung zu gehen

Seit Russland nur noch sehr geringe Gasmengen nach Europa liefert sind die Gasimporteure gezwungen, den Energieträger anderweitig zu beschaffen – und kaufen auf den Kurzfristmärkten zu aktuellen Preisen ein. Die Preiserhöhungen der letzten Wochen decken bei vielen Energieversorgern nur die gestiegenen Preise des ersten Halbjahres ab. Doch die Preise steigen weiter – und dazu kommt noch die neue Gasumlage, bei denen Energieversorger je nach Rechnungszyklus ggf. in Vorleistung treten müssen.

Errechnet wird die Umlage durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE), ein Kooperationsunternehmen der Gasnetz-Betreiber. Das Unternehmen soll den Gaslieferanten ihre Verluste ersetzen und sich das Geld bei den Bilanzkreisverantwortlichen holen, die es wiederum bei ihren Kundinnen und Kunden eintreiben. Durch die hohen Beträge ist die Gefahr groß, dass Stadtwerke diese Summen nicht einsammeln können.

Rechtliche Unsicherheit wer zahlen soll

Dazu kommt: Rechtlich ist die Weitergabe an Endkunden nicht einheitlich geregelt. Ob eine Weitergabe erfolgen kann, ist lediglich vom Einzelvertrag abhängig. Denn nur jede:r fünfte Gasverbraucher:in bezieht Gas über die sogenannte Grundversorgung. In diesen Verträgen können Preise mit sechs Wochen Ankündigungsfrist verändert werden. Viele Kunden haben sich aber Preisgarantien geben lassen. Verbraucherschützer rechnen damit, dass reihenweise Kund:innen ihre Versorger verklagen, wenn die Umlage bei ihnen erhoben wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fernwärme bei der Konstruktion der Umlage nicht berücksichtigt wurde – dabei basiert die Erzeugung deutschlandweit zu fast der Hälfte, rund 47 Prozent, auf Gas. Auch gibt es bei der Fernwärme große regionale Unterschiede, die eine pauschale Aussage zur Preisentwicklung nicht möglich machen, teilt der Energieeffizienzverband AGFW dem MDR AKTUELL mit.

Was Energieversorger trotz Unklarheiten bereits umsetzen können

Ein allererster Schritt, den die INTENSE schon jetzt bei und mit Kunden aus der Energieversorgung umsetzt, ist die Erstellung eines umfassenden Überblicks der aktuellen Ausgangssituation. Dies schließt beispielsweise Fragen ein, wie:

  • Welche Vertragstypen gibt es und wie soll mit diesen umgegangen werden?
  • Können die eigenen Fernwärmeverträge überhaupt mit den neuen Umlagen belegt werden?
  • Welche Informationspflichten müssen eingehalten werden?
  • Zu wann soll die Umlage weitergegeben werden: ab dem 1. Oktober oder später? Wie sieht der weitere Prozess ab 01.01.23 aus?
  • Wie können die internen Bereiche Gasvertrieb und Fernwärme ihre Kundenkommunikation so gestalten, dass die Kundenbeziehung nicht geschadet wird?
  • Welche weiteren Risiken müssen betrachtet werden, z. B. durch Änderungen im Verbrauchsverhalten und Prognoseverschiebungen, erhöhte Insolvenzwahrscheinlichkeiten, Ausreißer in der Mehr-Minder-Mengenabrechnung u.v.m.?

Lesetipp zfk: Rechtssichere Weitergabe der Gasumlagen an Letztverbraucher (€)

Fazit: Welche Maßnahmen zur Umlage schon jetzt sinnvoll sind

Die vielen offenen Fragen einhergehend mit der gesetzlichen Unsicherheit zur Gasumlage, lassen auch zu diesem Zeitpunkt schon effektive Schritte zu. Um gut vorbereitet zu sein, kann sich jeder Energieversorger einen klaren Überblick über Kundenstamm, Verträge und Prozesse mit einer umfassenden Analyse verschaffen. Mit diesem Ergebnis kann das bisherige Vorgehen überprüft und anhand der aktuellen Situation neu bewertet werden.

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