Die Bundesnetzagentur hebt mit MiSPeL eine Trennung auf, die Batteriespeicher jahrelang ausgebremst hat. Was dahintersteckt, für wen es sich lohnt – und wo die Haken liegen.
Bis vor Kurzem galt für Batteriespeicher eine strikte Regel: geförderter Grünstrom und Strom aus dem Netz („Graustrom“) mussten getrennt bleiben. Wer die EEG-Förderung für seinen Solarstrom behalten wollte, durfte denselben Speicher nicht zusätzlich mit günstigem Netzstrom beladen. Das Ergebnis war ein teurer Zielkonflikt – entweder Förderung oder flexible Marktnutzung, aber nicht beides.
MiSpeL steht für Marktintegration von Speichern und Ladepunkten – eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die genau diese starre Grenze abräumt. Die Festlegung wurde Anfang Oktober 2026 erlassen. Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Übergangsfrist bis September 2027, um die technische Umsetzung vorzunehmen; eine frühere Anwendung ist möglich, wenn Netz- und Messstellenbetreiber zustimmen.
BNetzA-Präsident Klaus Müller ordnet die Festlegung als Schritt ein, der große wie kleine Speicher und Ladepunkte für das Stromsystem aktiviert und Millionen Haushalten ermöglicht, die Energiewende aktiv mitzugestalten.
Der Kern von MiSpeL: Grün- und Graustrom dürfen im selben Speicher liegen, ohne dass der grüne Anteil seine Förderung verliert. Im Detail bedeutet das:
Wichtig und in der ersten Wahrnehmung oft übersehen: Es geht nicht nur um geförderte Anlagen. Die Regeln lassen sich ausdrücklich auch für ungeförderte Anlagen und sogar für Konstellationen ohne eigene Erzeugung anwenden.
Damit Förderung und Saldierung sauber berechnet werden können, muss man wissen, welcher Anteil der Speicher-Entladung „grün" und welcher „grau" ist. Dafür bietet MiSpeL zwei alternative Verfahren – sie lösen die bisherige Ausschließlichkeitsoption ab:
Ein wichtiger Vorbehalt, der in schnellen Zusammenfassungen gern fehlt: Die Pauschaloption kann erst starten, wenn die EU-Kommission die Rechtsgrundlage beihilferechtlich freigegeben hat. Wer darauf baut, sollte diesen Schritt im Blick behalten.
Dazu kommt ein neuer Begriff, der die Grenzen des Machbaren ehrlich benennt: die indifferente Netzeinspeisung. Das sind Strommengen, die sich wegen begrenzter Messmöglichkeiten weder eindeutig als förderfähig noch als saldierungsfähig einordnen lassen. Sie liegen in einem Graubereich – und erhalten weder EEG-Förderung noch eine reduzierte Umlage. MiSpeL ist also kein Freifahrtschein, sondern ein präzise abgestecktes Regelwerk.
Das Schema rechts zeigt die Logik der Abgrenzungsoption:
Mit den Messwerten aus Z1 und Z2 lassen sich alle relevanten Stromflüsse getrennt ausweisen. Dazu gehören vor allem der direkt ins Netz eingespeiste PV-Strom und der Wirkungsgrad-bereinigte Grünstrom, der von der PV-Anlage über die Batterie ins Netz oder den lokalen Verbraucher fließt.
Schema der Abgrenzungsoption mit zwei Messpunkten Z1 und Z2. Quelle: BNetzA.
Die Farben markieren die Stromwege: Grün steht für PV-Strom direkt von der Anlage, Orange für die geförderten Grünstrom-Flüsse rund um die Batterie (rein und raus), Rot für Graustrom aus dem Netz, der saldierungsfähig ist. Weil an zwei Stellen gemessen wird, lässt sich rechnerisch exakt bestimmen, welcher Anteil der Batterie-Entladung grün (förderfähig) und welcher grau (saldiert) ist – selbst wenn beides physisch im selben Speicher liegt. Der Block „Sonstiger Verbrauch hinter der Entnahmestelle“ ist der übrige Haushalts- oder Betriebsverbrauch; er kann auch aus der Batterie versorgt werden, was für die MiSpeL-Berechnung ebenfalls zählt.
Die neue Flexibilität heißt nicht, dass jede eingespeiste Kilowattstunde Geld bringt. Für direkt eingespeisten PV-Strom bleibt die Vergütung unverändert. Geht der Strom den Umweg über die Batterie, ergibt sich die förderfähige Menge aus dem Zusammenspiel zweier Faktoren:
Dieses Zusammenspiel erklärt, warum zwei scheinbar ähnliche Betriebssituationen zu ganz unterschiedlichen Förderergebnissen führen können – von der vollen Vergütung des Grünstroms bis zum nur anteilig geförderten Mischbetrieb.
Hier liegt der Punkt, der in der allgemeinen Aufbruchstimmung untergeht: MiSpeL eröffnet die Möglichkeiten – ausschöpfen muss sie jeder Betreiber selbst. Und genau das ist anspruchsvoll.
Drei Fragen entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg:
An genau dieser Schnittstelle aus Regulatorik, Messkonzept und Marktoptimierung setzt die Arbeit von INTENSE an. Mit dem INTENSE EnergySolver lassen sich Batteriespeicher ganzheitlich bewerten: Das Werkzeug bildet technische Restriktionen und reale Marktmechanismen (Day-ahead, Intraday mit echtem Orderbuch, FCR und aFRR) ab und ermittelt einen technisch korrekten Fahrplan samt optimaler Marktallokation. Die MiSpeL-Logik – welche Mengen förderfähig, welche saldierungsfähig, welche indifferent sind – lässt sich damit nicht nur regelkonform abbilden, sondern von Anfang an in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einrechnen. Für Stadtwerke, Projektentwickler und Industrie bedeutet das: Die neuen Freiheiten werden nicht zum Papiertiger, sondern zum belastbaren Business Case.
MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten" – eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die es Batteriespeichern erlaubt, geförderten Grünstrom und Netzstrom zu mischen, ohne die EEG-Förderung für den grünen Anteil zu verlieren.
Die Festlegung wurde Anfang Oktober 2026 erlassen. Netz- und Messstellenbetreiber haben eine Übergangsfrist bis September 2027 zur Umsetzung; eine frühere Anwendung ist im Einvernehmen möglich.
Die Abgrenzungsoption ermittelt förder- und saldierungsfähige Mengen exakt über viertelstündliche Messung (meist zwei Zähler) und steht allen offen. Die Pauschaloption ist eine vereinfachte Alternative für PV-Anlagen bis 30 kW und kann erst nach beihilferechtlicher Freigabe durch die EU-Kommission starten.
Ja. Bidirektionale Ladepunkte, die ein Fahrzeug laden und Strom zurückspeisen, werden weitgehend wie Speicher behandelt.
