MiSpeL erklärt: Was die neue BNetzA-Festlegung für Speicher und bidirektionales Laden bedeutet

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Die Bundesnetzagentur hebt mit MiSPeL eine Trennung auf, die Batteriespeicher jahrelang ausgebremst hat. Was dahintersteckt, für wen es sich lohnt – und wo die Haken liegen.

Was ist MiSpeL?

Bis vor Kurzem galt für Batteriespeicher eine strikte Regel: geförderter Grünstrom und Strom aus dem Netz („Graustrom“) mussten getrennt bleiben. Wer die EEG-Förderung für seinen Solarstrom behalten wollte, durfte denselben Speicher nicht zusätzlich mit günstigem Netzstrom beladen. Das Ergebnis war ein teurer Zielkonflikt – entweder Förderung oder flexible Marktnutzung, aber nicht beides.

MiSpeL steht für Marktintegration von Speichern und Ladepunkten – eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die genau diese starre Grenze abräumt. Die Festlegung wurde Anfang Oktober 2026 erlassen. Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Übergangsfrist bis September 2027, um die technische Umsetzung vorzunehmen; eine frühere Anwendung ist möglich, wenn Netz- und Messstellenbetreiber zustimmen.

BNetzA-Präsident Klaus Müller ordnet die Festlegung als Schritt ein, der große wie kleine Speicher und Ladepunkte für das Stromsystem aktiviert und Millionen Haushalten ermöglicht, die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Was sich konkret für Batteriespeicher ändert

Der Kern von MiSpeL: Grün- und Graustrom dürfen im selben Speicher liegen, ohne dass der grüne Anteil seine Förderung verliert. Im Detail bedeutet das:

  • Die EEG-Förderung bleibt erhalten – auch für zwischengespeicherten Grünstrom. Bisher war Förderung nur für Speicher möglich, die ausschließlich Grünstrom nutzen.
  • Netzstrom wird saldiert. Für Strom, der erst aus dem Netz bezogen und später wieder eingespeist wird, fallen weniger Umlagen an, weil die zurückgespeisten Mengen verrechnet werden. Die parallele Saldierung der Netzentgelte ist Gegenstand der separaten AgNes-Festlegung.
  • Der Speicher darf marktorientiert fahren: laden, wenn der Strom günstig ist (und viel erneuerbare Erzeugung im Netz), einspeisen, wenn die Marktpreise hoch sind. Je nach Netzanschluss lassen sich so auch negative Preise für den eigenen PV-Strom vermeiden, indem er zwischengespeichert und später eingespeist wird – relevant vor allem bei gutem anzulegendem Wert, starker Überbauung an der Co-Location oder flexiblen Netzanschlussverträgen.
  • Bidirektionales Laden ist eingeschlossen. Ladepunkte, die ein E-Auto laden und Strom zurück ins Netz speisen, werden weitgehend wie Speicher behandelt. Die BNetzA sieht Deutschland hier in einer Vorreiterrolle.
  • Regelleistung wird möglich. Weil der Speicher nicht mehr auf reinen Grünstrom beschränkt ist, kann er auch am Regelleistungsmarkt (FCR, aFRR) teilnehmen – mit reinem Grünstrom war das bislang ausgeschlossen.

Wichtig und in der ersten Wahrnehmung oft übersehen: Es geht nicht nur um geförderte Anlagen. Die Regeln lassen sich ausdrücklich auch für ungeförderte Anlagen und sogar für Konstellationen ohne eigene Erzeugung anwenden.

Die zwei Wege der Abgrenzung: Abgrenzungsoption und Pauschaloption im Vergleich

Damit Förderung und Saldierung sauber berechnet werden können, muss man wissen, welcher Anteil der Speicher-Entladung „grün" und welcher „grau" ist. Dafür bietet MiSpeL zwei alternative Verfahren – sie lösen die bisherige Ausschließlichkeitsoption ab:

  1. Die Abgrenzungsoption – für alle offen. Die förder- und saldierungsfähigen Mengen werden auf Basis viertelstündlich gemessener Daten nach festgelegten Formeln exakt ermittelt. In der Regel braucht es dafür zwei Zähler; in Sonderfällen genügt einer.
  2. Die Pauschaloption – die einfachere Alternative, insbesondere für PV-Anlagen bis 30 kW in Kombination mit Speicher oder Ladepunkt. Statt aufwendiger Messung erfolgt eine pauschale Zuordnung; meist reicht ein Zähler.

Ein wichtiger Vorbehalt, der in schnellen Zusammenfassungen gern fehlt: Die Pauschaloption kann erst starten, wenn die EU-Kommission die Rechtsgrundlage beihilferechtlich freigegeben hat. Wer darauf baut, sollte diesen Schritt im Blick behalten.

Dazu kommt ein neuer Begriff, der die Grenzen des Machbaren ehrlich benennt: die indifferente Netzeinspeisung. Das sind Strommengen, die sich wegen begrenzter Messmöglichkeiten weder eindeutig als förderfähig noch als saldierungsfähig einordnen lassen. Sie liegen in einem Graubereich – und erhalten weder EEG-Förderung noch eine reduzierte Umlage. MiSpeL ist also kein Freifahrtschein, sondern ein präzise abgestecktes Regelwerk.

MiSpeL-Messkonzept: So funktioniert die Zwei-Zähler-Messung

Das Schema rechts zeigt die Logik der Abgrenzungsoption:

  • Zähler Z1 sitzt direkt am Netzanschluss und misst in beide Richtungen, was insgesamt zwischen Netz und Anlage fließt – Bezug wie Einspeisung.
  • Zähler Z2 sitzt direkt vor der Batterie und misst ausschließlich, was in den Speicher hinein- und wieder herausfließt.

Mit den Messwerten aus Z1 und Z2 lassen sich alle relevanten Stromflüsse getrennt ausweisen. Dazu gehören vor allem der direkt ins Netz eingespeiste PV-Strom und der Wirkungsgrad-bereinigte Grünstrom, der von der PV-Anlage über die Batterie ins Netz oder den lokalen Verbraucher fließt.

MiSpeL Abgrenzungsoption – Schaltbild mit Zähler Z1 am Netzanschluss und Zähler Z2 direkt vor der Batterie; farbige Stromwege grün für PV-Strom, orange für geförderten Grünstrom der Batterie, rot für saldierungsfähigen Graustrom aus dem Netz.

Schema der Abgrenzungsoption mit zwei Messpunkten Z1 und Z2. Quelle: BNetzA.

Die Farben markieren die Stromwege: Grün steht für PV-Strom direkt von der Anlage, Orange für die geförderten Grünstrom-Flüsse rund um die Batterie (rein und raus), Rot für Graustrom aus dem Netz, der saldierungsfähig ist. Weil an zwei Stellen gemessen wird, lässt sich rechnerisch exakt bestimmen, welcher Anteil der Batterie-Entladung grün (förderfähig) und welcher grau (saldiert) ist – selbst wenn beides physisch im selben Speicher liegt. Der Block „Sonstiger Verbrauch hinter der Entnahmestelle“ ist der übrige Haushalts- oder Betriebsverbrauch; er kann auch aus der Batterie versorgt werden, was für die MiSpeL-Berechnung ebenfalls zählt.

Was am Ende wirklich gefördert wird – zwei Kennzahlen entscheiden

Die neue Flexibilität heißt nicht, dass jede eingespeiste Kilowattstunde Geld bringt. Für direkt eingespeisten PV-Strom bleibt die Vergütung unverändert. Geht der Strom den Umweg über die Batterie, ergibt sich die förderfähige Menge aus dem Zusammenspiel zweier Faktoren:

  1. Der entladene Grünstrom – PV-Strom, der in die Batterie geladen und später wieder entladen wird, unterliegt Verlusten durch den Wirkungsgrad. Dieser wird von der förderfähigen Menge abgezogen. Ob der übrige Grünstrom ins Netz eingespeist wird oder von einem lokalen Verbraucher verwendet wird, ist allerdings nicht relevant.
  2. Anteil der Gesamteinspeisung zu positiven Marktpreisen – Eine Batterie erzielt ihren Gewinn aus der Differenz: günstig laden, teurer verkaufen. Ob der Marktpreis dabei ein positives oder negatives Vorzeichen hat, ist irrelevant, es zählt nur die Differenz. Deshalb kann es sich lohnen, Grünstrom aus der Batterie selbst zu negativen Preisen einzuspeisen. Der Faktor zur Berechnung der förderfähigen Menge ergibt sich aus dem zeitlichen Anteil der Gesamteinspeisung zu positiven Preisen, und wird somit in diesem Fall kleiner. Ob allerdings Graustrom oder Grünstrom eingespeist wurde, ist für diesen Faktor nicht relevant.

Dieses Zusammenspiel erklärt, warum zwei scheinbar ähnliche Betriebssituationen zu ganz unterschiedlichen Förderergebnissen führen können – von der vollen Vergütung des Grünstroms bis zum nur anteilig geförderten Mischbetrieb.

MiSpeL in der Praxis: Die eigentliche Arbeit beginnt nach der Festlegung

Hier liegt der Punkt, der in der allgemeinen Aufbruchstimmung untergeht: MiSpeL eröffnet die Möglichkeiten – ausschöpfen muss sie jeder Betreiber selbst. Und genau das ist anspruchsvoll.
Drei Fragen entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg:

  • Welches Messkonzept? Abgrenzungs- oder Pauschaloption ist keine reine Formalie – sie bestimmt, welche Mengen überhaupt förder- und saldierungsfähig sind, und hängt an Anlagengröße, Messinfrastruktur und EU-Freigabe.
  • Wie wird abgegrenzt? Die viertelstündliche Zuordnung von grünem und grauem Strom entscheidet über jeden Euro Förderung und jede reduzierte Umlage.
  • Wie fährt der Speicher wirtschaftlich optimal? Laden bei niedrigen, Einspeisen bei hohen Preisen – über Spotmarkt, Intraday und Regelleistung hinweg, unter Beachtung der Förderregeln.

An genau dieser Schnittstelle aus Regulatorik, Messkonzept und Marktoptimierung setzt die Arbeit von INTENSE an. Mit dem INTENSE EnergySolver lassen sich Batteriespeicher ganzheitlich bewerten: Das Werkzeug bildet technische Restriktionen und reale Marktmechanismen (Day-ahead, Intraday mit echtem Orderbuch, FCR und aFRR) ab und ermittelt einen technisch korrekten Fahrplan samt optimaler Marktallokation. Die MiSpeL-Logik – welche Mengen förderfähig, welche saldierungsfähig, welche indifferent sind – lässt sich damit nicht nur regelkonform abbilden, sondern von Anfang an in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einrechnen. Für Stadtwerke, Projektentwickler und Industrie bedeutet das: Die neuen Freiheiten werden nicht zum Papiertiger, sondern zum belastbaren Business Case.

Weiterführende Quellen

FAQ: Häufige Fragen zu MiSpeL

Was ist MiSpeL?

MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten" – eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die es Batteriespeichern erlaubt, geförderten Grünstrom und Netzstrom zu mischen, ohne die EEG-Förderung für den grünen Anteil zu verlieren.

Ab wann gilt MiSpeL?

Die Festlegung wurde Anfang Oktober 2026 erlassen. Netz- und Messstellenbetreiber haben eine Übergangsfrist bis September 2027 zur Umsetzung; eine frühere Anwendung ist im Einvernehmen möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Abgrenzungs- und Pauschaloption?

Die Abgrenzungsoption ermittelt förder- und saldierungsfähige Mengen exakt über viertelstündliche Messung (meist zwei Zähler) und steht allen offen. Die Pauschaloption ist eine vereinfachte Alternative für PV-Anlagen bis 30 kW und kann erst nach beihilferechtlicher Freigabe durch die EU-Kommission starten.

Gilt MiSpeL auch für E-Autos?

Ja. Bidirektionale Ladepunkte, die ein Fahrzeug laden und Strom zurückspeisen, werden weitgehend wie Speicher behandelt.

Jan Smolka

Partner für Energiemarkt & Handel
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