Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen der INTENSE AG, Ludwigstraße 20, 97070 Würzburg, im Folgenden „INTENSE“ genannt, und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
§ 3 Pflichten des Kunden
§ 4 Nutzungsrechte
Sofern der AG bereits ein INTENSE Produkt produktiv einsetzt, können funktionale Erweiterungen, Bugfixes und Korrekturen nur auf Basis der aktuellsten Version des Produktes durch INTENSE zur Verfügung gestellt werden. Besitzt der AG diese aktuellste Version nicht, wird diese seitens INTENSE auf marktübliche Weise zur Verfügung gestellt.
Dabei werden in der Regel nicht nur die gewünschten Funktionen und Bugfixes, sondern auch die neueste Version und mögliche Weiterentwicklungen des jeweiligen Produktes, in das System des Kunden übertragen. Diese Weiterentwicklungen beruhen auf inzwischen durch INTENSE getätigte Anpassungen, Optimierungen und Korrekturen (aus den Bugfixes) seit dem letzten Rollout beim AG. Sie sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfanges und sind daher separat zu vergüten. Aus diesem Grund wird INTENSE diese zunächst deaktivieren.
Eine Freischaltung und Nutzung durch den Auftragnehmer darf nur dann erfolgen, wenn diese mit INTENSE abgestimmt wurde. Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass eine unabgestimmte Aktivierung von Zusatzfunktionen zum sofortigen Verlust von Wartung und Gewährleistung für das gesamte Produkt nach sich zieht. Darüber hinaus behält sich INTENSE vor, rückwirkend für den Zeitraum ab Aktivierung eine entsprechende Nutzungspauschale in Rechnung zu stellen.
Davon ausgeschlossen sind Bugfixes, Fehlerkorrekturen und nicht vergütungspflichtige Anpassungen und Erweiterungen. Diese werden stets mit einem neuen Transport ausgeliefert. Diese sind nicht aktivierbar oder deaktivierbar und somit inklusive. Eine gesonderte Aktivierung bzw. Lizensierung hierfür ist nicht erforderlich.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
§ 6 Haftung
§ 7 Höhere Gewalt
INTENSE ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 8 Rechte von INTENSE
INTENSE ist dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person einzusetzen, (soweit gesetzlich zulässig) Daten, die das Auftragsverhältnis betreffen, im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bzw. Vertragsabwicklung zu nutzen und selbst oder durch Erfüllungsgehilfen auf Datenträgern zu speichern und aufzubewahren und nach Beendigung des Vertrages den Namen des Kunden, dessen Logo und die Art der konkreten Tätigkeit als Referenz zu verwenden.
§ 9 Reisekosten
§ 10 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von INTENSE abzuwerben oder ohne Zustimmung von INTENSE anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von INTENSE der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
§ 11 Preisänderungsklausel
Diese Preisänderungsklausel gilt nur für Verträge gem. Abschnitt B I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 12 Schlussbestimmungen
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses das Landgericht Würzburg. INTENSE ist berechtigt den Kunden auch an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
§ 1 Pflichten des Kunden
Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot von INTENSE sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auf jeden Fall zur aktiven Mitarbeit verpflichtet.
§ 2 Pflichten von INTENSE
§ 1 Pflichten von INTENSE
§ 1 Vertragsgegenstand
§ 4 Servicezeiten
§ 1 Leistungsbeschreibung
INTENSE bietet im Übrigen auch die Konzeption und die Durchführungen von Schulungen an. Etwaiger Umfang, Zielgruppe, Teilnehmerzahl und Durchführung der Schulungen werden im jeweiligen Vertrag/Angebot festgelegt. INTENSE ist nicht zu einem bestimmten Schulungserfolg verpflichtet. INTENSE unterliegt im Hinblick auf die Durchführung seiner Tätigkeiten und der Gestaltung der Arbeitszeit keinen Weisungen des Kunden.
§ 2 Stornierung
Der Schulungsauftrag kann vom Kunden kostenfrei sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Stellt sich nach Ablauf dieser Frist heraus, dass der Kunde den vereinbarten Schulungstermin – gleichgültig aus welchem Grund – nicht wahrnehmen kann, bemüht sich der Kunde, in Absprache mit dem INTENSE einen Alternativtermin anzubieten. Können sich die Parteien auf keinen Alternativtermin einigen, sind bei einer Absage
des Nettohonorars zzgl. Umsatzsteuer vom Kunden an INTENSE zu zahlen.
§ 3 Kündigung
Außer der Stornierung in § 2 ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Bedingungen ist die dauerhafte Überlassung von Software in dem jeweils angebotenen/vereinbarten Umfang.
§ 2 Übergabe und Installation
Die Software wird dem Kunden in einer marktüblichen Weise (Mail, Datenträger, etc.) übergeben. Die Installation erfolgt durch INTENSE im Rahmen einer getrennten Beauftragung.
§ 3 Nutzungsrechte
Der Kunde ist dauerhaft berechtigt, die Software zur Nutzung im Rahmen der erworbenen Lizenz für die im Vertrag oder im Angebot festgelegten Rahmenbedingungen zu nutzen. Zu den nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gestatteten Vervielfältigungshandlungen gehören die Installation auf einen Datenträger des Rechners, das im Rahmen der Regelung des Abs. 2 auch mehrfache Übertragen der Software ganz oder in Teilen von diesem Datenträger in den Arbeitsspeicher und in der Folge in die CPU und die Grafikkarte des Rechners umfasst.
Darüber hinaus räumt INTENSE dem Kunden das einfache Recht ein, die auf einem Rechner gemäß Abs. 1 laufende Software entsprechend der im Vertrag geregelten Bedingungen zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur für die Verarbeitung seiner eigenen Daten und für seine eigenen internen Geschäftszwecke nutzen und verpflichtet sich, die Software oder Teile davon weder direkt noch indirekt als Datenverarbeitungsservice für Dritte zu nutzen.
Die Rechteeinräumung erfolgt zum einen aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt willigt INTENSE in die Nutzung der Software gemäß den vorstehenden Regelungen ein. Zum anderen werden die vorstehenden Rechte für den Fall des Eintritts der Bedingung nach Satz 1 unter der auflösenden Bedingung eingeräumt, dass INTENSE die Software im Wege der Nacherfüllung oder aus Kulanz ergänzt oder ersetzt. Ergänzt oder ersetzt INTENSE die überlassene Software, so stehen dem Kunden die gleichen Rechte an dieser nachträglich überlassenen Software zu, wie an der ergänzten oder ersetzten. Bis zum erfolgten Update der zusätzlich überlassenen Software duldet INTENSE die Nutzung der Vorversion in dem beschriebenen Umfang. Der Kunde ist verpflichtet, überzählige Software dauerhaft zu deinstallieren, diese Deinstallation schriftlich zu bestätigen und etwaig hierzu vorhandene Original-Datenträger einschließlich Sicherungskopien an INTENSE zurückzugeben.
Der Kunde darf die Software und die ihr zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung von INTENSE an Dritte weder direkt noch indirekt veräußern noch verschenken oder verleihen, noch vermieten oder verleasen. Die Befugnis zum Einsatz der Software in einem Netzwerk umfasst nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen zur Nutzung zu überlassen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Software gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
Der Kunde darf nach §69d Abs.2 UrhG eine Sicherungskopie erstellen. Die Kopie ist als solche zu kennzeichnen. Kann der Kunde nachweisen, dass die Originalversion nicht mehr auffindbar ist oder unbrauchbar wurde, tritt die Sicherungskopie an die Stelle des Originals.
§ 4 Sach- und Rechtsmängelhaftung
§ 2 Softwareüberlassung
§ 3 Einräumung von Speicherplatz
§ 4 Support
Ein über die Pflichten aus diesem Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
§ 5 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
§ 6 Pflichten des Kunden
§ 7 Vergütung
Der Kunde verpflichtet sich, INTENSE für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die auf die Vertragslaufzeit beschränkte mietweise Überlassung der jeweils im Rahmen eines Angebots näher bezeichneten Software von INTENSE zur vertrags-gemäßen Nutzung.
§ 2 Softwareüberlassung
§ 3 Support
Ein über die Pflichten aus diesem Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
§ 5 Vergütung
Der Kunde verpflichtet sich, INTENSE für die Überlassung der Software das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Begriffe und Rollen
Diesem Vertrag liegen folgende Begrifflichkeiten zugrunde:
§ 3 Grundlagen
INTENSE wird bei Erstellung der Software die Produktvision und alle im Vorfeld mit dem Kunden besprochenen Anlagen beachten.
§ 5 Zeitplan
§ 6 Entwicklungsteam
§ 7 Product Owner
§ 8 Scrum Master
§ 9 Product Backlog
§ 10 Sprint und Sprint Backlog
§ 11 Product Increment
Die maximale Zeit zur Erstellung eines Product Increment richtet sich grundsätzlich nach der im Angebot geschätzten Zeit. Dazu wird sich INTENSE bemühen, dass die Product Increments zuerst erstellt werden, die für eine zügige Fertigstellung des Produkts notwendig sind. Die Parteien sind sich einig, dass eine Festlegung auf Zeiten dem Sinn und Zweck einer agilen Softwareentwicklung dem Grunde nach widersprechen würde und insofern jedwede Schätzung entsprechend unverbindlich ist. Für die Priorisierung sind Risiken und Geschäftswert des Product Increment hinsichtlich der Fertigstellung zu berücksichtigen.
§ 12 Leistungsbeschreibung
Die in den Sprint Backlogs und Product Backlogs enthaltenen Anforderungen an das Produkt spezifizieren die nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zu erbringenden Leistungen. Bei Widersprüchen zwischen den Backlogs gehen die jüngeren Backlogs den älteren vor.
§ 13 Freigabe
§ 14 Test
§ 15 Übergabe
§ 16 Rücktritt / Kündigung
§ 17 Vergütung
§ 18 Abbildung der Entwicklungsprozesse
INTENSE nutzt zur Abbildung der Entwicklungsprozesse eine Projektmanagementsoftware. Der Kunde erhält Zugriff auf das entsprechende -Board und ist verpflichtet, dieses in angemessenen Zeiträumen zu nutzen.