Regulatorische Änderungen durch §14a EnWG und zeitvariable Netzentgelte: Was Netzbetreiber und Lieferanten jetzt wissen müssen

Energiewende
Gesetzesvorgaben

Mit §14a EnWG und der Einführung zeitvariabler Netzentgelte entstehen für Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber neue Pflichten und Herausforderungen. Insbesondere die Abrechnung nach Modul 3 und die Nutzung der Plattform VNBdigital zur Meldung von Steuerungseingriffen werfen praxisrelevante Fragen auf. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Neuerungen, zeigt Handlungsschritte auf und bietet konkrete Lösungsansätze für die IT-seitige Umsetzung.

Was bedeutet §14a EnWG für Netzbetreiber und Lieferanten?

Der §14a EnWG definiert sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen – darunter fallen Anlagen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder PV-Speicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW. Zur Netzstabilität können diese Anlagen von Netzbetreibern gezielt gesteuert werden. Als Ausgleich profitieren die Anlagenbetreiber von reduzierten Netzentgelten.

Bereits seit dem 1. Januar 2024 gibt es steuerbare Anlagen, die unter diese Regelung fallen. Neu ist, dass ab April 2025 zeitvariable Netzentgelte eingeführt werden, um netzdienliches Verhalten noch weiter anzureizen.

Zeitvariable Netzentgelte: Neue Abrechnungslogik ab April 2025

Zum 1. April 2025 tritt eine neue Art der Netzentgeltabrechnung in Kraft. Kern der Änderung ist die Einführung zeitvariabler Tarifstufen, die Netzbetreiber flexibel definieren können. Im Gegensatz zu den bisherigen fixen Netzentgelten orientieren sich die neuen Entgelte an der zu erwarteten Netzbelastung. Hierfür werden vom Netzbetreiber die folgenden Tarifstufen zu bestimmten Uhrzeiten definiert:

  • Standardtarif (ST): Der normale Tarif für Zeiten ohne besondere Netzbelastung.
  • Hochtarif (HT): Ein teurerer Tarif für Zeiten hoher Netzlast.
  • Niedertarif (NT): Ein günstigerer Tarif bei niedriger Netzlast.

Verbrauchsdaten müssen dabei zeitlich differenziert erfasst und korrekt in die Abrechnung integriert werden. Diese neue Systematik betrifft Anlagen, die unter Modul 3 abgerechnet werden.

Die drei Module der Netzentgeltreduktion im Überblick

Es gibt derzeit drei Varianten der Netzentgeltreduktion:

  • Modul 1 (pauschale Reduzierung): Pauschaler Abzug (zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr) von der Stromrechnung, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.
  • Modul 2 (prozentuale Reduzierung): Vor allem für Betreiber von Wärmepumpen interessant, da hier der Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 % reduziert wird. Voraussetzung ist ein separater Zähler.
  • Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte): Ab April 2025 werden Verbrauchsdaten nach Zeitfenstern abgerechnet. Dies incentiviert die Nutzung von Strom in Zeiten niedriger Netzbelastung.

Das neue Anreizmodell (Modul 3) kombiniert dynamische Tarife mit einer transparenten Abrechnung und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, aktiv Kosten zu sparen.

Meldepflichten für Netzbetreiber:
Anbindung an VNBdigital ab März 2025

Bereits ab dem 1. März 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, ihre Steuerungseingriffe an eine zentrale Plattform zu melden – VNBdigital. Dies wirft neben der Frage des Übermittlungswegs weitere zentrale Fragen zur Prozessgestaltung des eigentlichen Steuerungseingriffs auf:

  • Netzdienliche Tarifstufen: Wie können Zeitfenster strategisch definiert und umgesetzt werden?
  • Steuerlogik umsetzen: Auf welcher Grundlage werden Verbrauchseinrichtungen angesteuert?
  • Prozessintegration sicherstellen: Wie lässt sich die Steuerung operativ in bestehende IT-Systeme einbinden?

Herausforderungen für Messstellenbetreiber:
Technische Umsetzung der Anlagensteuerung

Messstellenbetreiber tragen die Verantwortung für die technische Umsetzung der Steuerung. Dies betrifft insbesondere:

  • Parametrisierung intelligenter Messsysteme (iMS): Wie erfolgt die (Re-)Konfiguration?
  • Operative Steuerung: Wie läuft der Tagesprozess zur Anlagensteuerung ab?
  • Marktkommunikation: Wie werden Steuerungseingriffe an Marktpartner gemeldet?

Abrechnungsverantwortung beim Lieferanten:
Integration von Modul 3 in Abrechnungslösung

Letztendlich führt der Lieferant den Kundenkontakt und ist für dessen Abrechnung verantwortlich. Hieraus leiten sich zahlreiche Herausforderungen ab:

  • Prognose von Kundenanlagen: Welchen Einfluss hat Modul 3 auf das Verbrauchsverhalten?
  • Abrechnung umsetzen: Wie werden die Tarifstufen im Abrechnungssystem verwendet?
  • Transparente Kundeninformationen: Wie können die Informationen nachvollziehbar zur Verfügung gestellt werden?

Unsere Handlungsempfehlung: So bereiten Sie sich optimal vor

Um die neuen regulatorischen Anforderungen effizient umzusetzen, sollten Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber frühzeitig Prozesse und IT-Systeme anpassen. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  • System-Check durchführen: Prüfen Sie bestehende Abrechnungs- und Steuerungssysteme auf Kompatibilität.
  • Datenflüsse optimieren: Stellen Sie sicher, dass Tarifdaten und Steuerungssignale nahtlos integriert werden.
  • Automatisierung vorantreiben: Nutzen Sie IT-Lösungen zur automatischen Abrechnung von §14a-Anlagen und zur Meldung der Steuerungseingriffe an VNBdigital.
  • Kundenkommunikation anpassen: Bereiten Sie transparente Informationsprozesse für Endkunden vor.

Fazit: Zeitnahe Vorbereitung ist der Schlüssel

Die Umstellung durch §14a EnWG und zeitvariable Netzentgelte verlangt von allen Marktteilnehmern ein hohes Maß an technischer und prozessualer Anpassung. Besonders die Integration in bestehende IT-Infrastrukturen und die Automatisierung von Steuerungseingriffen sind kritische Erfolgsfaktoren.

Aufgrund der engen Zeitschiene ist eine Auseinandersetzung mit den bevorstehenden Änderungen unausweichlich.

Unser Angebot: Schnelle Unterstützung und Sparring-Partner

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Sebastian Friesdorf

Senior Business Consultant
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