Mit §14a EnWG und der Einführung zeitvariabler Netzentgelte entstehen für Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber neue Pflichten und Herausforderungen. Insbesondere die Abrechnung nach Modul 3 und die Nutzung der Plattform VNBdigital zur Meldung von Steuerungseingriffen werfen praxisrelevante Fragen auf. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Neuerungen, zeigt Handlungsschritte auf und bietet konkrete Lösungsansätze für die IT-seitige Umsetzung.
Der §14a EnWG definiert sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen – darunter fallen Anlagen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder PV-Speicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW. Zur Netzstabilität können diese Anlagen von Netzbetreibern gezielt gesteuert werden. Als Ausgleich profitieren die Anlagenbetreiber von reduzierten Netzentgelten.
Bereits seit dem 1. Januar 2024 gibt es steuerbare Anlagen, die unter diese Regelung fallen. Neu ist, dass ab April 2025 zeitvariable Netzentgelte eingeführt werden, um netzdienliches Verhalten noch weiter anzureizen.
Zum 1. April 2025 tritt eine neue Art der Netzentgeltabrechnung in Kraft. Kern der Änderung ist die Einführung zeitvariabler Tarifstufen, die Netzbetreiber flexibel definieren können. Im Gegensatz zu den bisherigen fixen Netzentgelten orientieren sich die neuen Entgelte an der zu erwarteten Netzbelastung. Hierfür werden vom Netzbetreiber die folgenden Tarifstufen zu bestimmten Uhrzeiten definiert:
Verbrauchsdaten müssen dabei zeitlich differenziert erfasst und korrekt in die Abrechnung integriert werden. Diese neue Systematik betrifft Anlagen, die unter Modul 3 abgerechnet werden.
Es gibt derzeit drei Varianten der Netzentgeltreduktion:
Das neue Anreizmodell (Modul 3) kombiniert dynamische Tarife mit einer transparenten Abrechnung und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, aktiv Kosten zu sparen.
Bereits ab dem 1. März 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, ihre Steuerungseingriffe an eine zentrale Plattform zu melden – VNBdigital. Dies wirft neben der Frage des Übermittlungswegs weitere zentrale Fragen zur Prozessgestaltung des eigentlichen Steuerungseingriffs auf:
Messstellenbetreiber tragen die Verantwortung für die technische Umsetzung der Steuerung. Dies betrifft insbesondere:
Letztendlich führt der Lieferant den Kundenkontakt und ist für dessen Abrechnung verantwortlich. Hieraus leiten sich zahlreiche Herausforderungen ab:
Um die neuen regulatorischen Anforderungen effizient umzusetzen, sollten Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber frühzeitig Prozesse und IT-Systeme anpassen. Hier sind die wichtigsten Schritte:
Die Umstellung durch §14a EnWG und zeitvariable Netzentgelte verlangt von allen Marktteilnehmern ein hohes Maß an technischer und prozessualer Anpassung. Besonders die Integration in bestehende IT-Infrastrukturen und die Automatisierung von Steuerungseingriffen sind kritische Erfolgsfaktoren.
Aufgrund der engen Zeitschiene ist eine Auseinandersetzung mit den bevorstehenden Änderungen unausweichlich.
Mit gleichzeitigem energiewirtschaftlichen Prozessverständnis und der technischen Expertise stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch! Ob telefonisch, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch: Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Ihre Fragen zu klären.